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Um die ambulante vertragsärztliche Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstunden- bzw. Präsenzzeiten der Vertragsärzte zu gewährleisten, wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns flächendeckend der Ärztliche Bereitschaftsdienst organisiert. Die Behandlung im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist darauf ausgerichtet, den Patienten bis zur nächstmöglichen ambulanten oder stationären Behandlung ärztlich zweckmäßig und ausreichend zu versorgen und ist auf das Notwendige zu beschränken.
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